Seit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 2018, sind deutlich mehr Unternehmen und Behörden von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten betroffen. Laut aktueller Gesetzeslage müssen Organisationen, in denen mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt werden, einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Betroffene Organisationen können wählen, ob Sie ihrer gesetzlichen Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten durch die Beauftragung eines eigenen Mitarbeiters nachkommen oder einen externen Dienstleister beauftragten.
Viele Unternehmen entscheiden sich dazu, einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen, die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Ein externer Datenschutzbeauftragter erfasst, auditiert und bewertet nicht aus der Perspektive eines Mitarbeiters sondern aus Sicht eines professionellen Dienstleisters mit langer Branchenerfahrung. Unternehmen sourcen mit dem Datenschutz einen Arbeitsbereich aus, der vielen unerfahrenen Mitarbeitern mühsam und kompliziert erscheint und erlauben ihren Mitarbeitern, sich somit vollständig auf ihren eigenen Arbeitsbereich zu konzentrieren. Abschließend spielt auch das Thema Haftung eine signifikante Rolle: Während betriebliche Datenschutzbeauftragte einem umfangreichen Kündigungsschutz unterliegen und relativ selten für Fehler haftbar gemacht werden können, ist der Haftungsumfang eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten deutlich größer. Unternehmen werden somit deutlich entlastet.
datenschutz.com steht seit vielen Jahren für den Schutz personenbezogener Daten und arbeitet mit namhaften Großunternehmen wie Daimler, Bosch und adidas zusammen. Durch unsere Erfahrung mit zahlreichen Organisationen, Audits und Zertifizierungsstellen, bieten wir unseren Mandanten bestmögliche Betreuung auf hohem Schutzniveau.
datenschutz.com setzt auf international anerkannte Grundlagen hinsichtlich der Ausgestaltung der internen Prozesse, teilweise in enger Anlehnung an die ISO-Norm sowie zusätzlich bezogen auf den DSC-Standard (Deutschland) und die DSI-Richtlinie (für Europa).
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Uns ist bewusst, dass die Planbarkeit möglicher Budgets im Rahmen unserer Tätigkeit eine wichtige Rolle für unsere Mandanten spielt. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, keine Tages- und Stundensätze zu berechnen sondern unsere Leistung ausschließlich zu Fixpreisen anzubieten.
Grundsätzlich empfiehlt die aktuelle Rechtsprechung eine lange Vertragslaufzeit wenn es um die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten geht. Gleichzeitig haben wir aber Verständnis dafür wenn Sie, bspw. aus organisatorischen Gründen, eine kürzere Vertragslaufzeit bevorzugen. Auch in diesem Punkt kommen wir unseren Mandanten gerne entgegen.
Durch die Online-Bestandsaufnahme und Zertifizierung schonen wir Ihre Kapazitäten und die Ihrer Mitarbeiter. Gleichzeitig sind wir Ansprechpartner in allen Datenschutz-Fragen innerhalb Ihres Unternehmens aber auch extern mit anderen Dienstleistern, Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden.
Wir haben über die letzten Jahre viele Mandanten erfolgreich betreut. Sollten Sie wider Erwarten mit unserer Leistung nicht vollständig zufrieden sein, kümmert sich unsere Geschäftsleitung persönlich um Ihr Anliegen, bis alle für Sie wichtigen Punkte gelöst sind und Sie mit unserer Leistung vollends zufrieden sind.
Unsere Mitarbeiter sind bestens mit dem Thema Datenschutz vertraut, teilweise mit mehrjähriger Erfahrung als Datenschutzbeauftragte. Wir beraten Sie gerne kostenlos bei allen Fragen rund um den Datenschutz und unser Angebot. Gerne können Sie unten auch einen telefonischen Gesprächstermin vereinbaren oder uns einfach anrufen.
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Das Audit ist bundesweit anerkannt, mit der Zertifizierung genügt Ihr Unternehmen der gesetzlichen Nachweispflicht.
Eine Zertifizierung nach DSC-Standard ist in vielen Fällen innerhalb von einer Woche möglich, sofern Sie uns kurzfristig alle notwendigen Angaben zur Verfügung stellen können (insbesondere Auskunft zu bestehenden Technischen und Organisatorischen Maßnahmen). Für eine präzisere Zeitangabe benötigen wir mehr Informationen über Ihr Unternehmen, die Sie uns gerne im Rahmen eines kostenloses Beratungsgesprächs mitteilen können.
Zu Beginn der Zusammenarbeit stellen wir Ihnen einen Ansprechpartner zur Verfügung. Hierbei handelt es sich in der Regel um den Datenschutzbeauftragten, den Sie gegenüber Aufsichtsbehörden und Geschäftspartnern benennen.
Als Datenschutzbeauftragte sind wir Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Datenschutz. Dazu gehört natürlich auch die Anwesenheit bei Audits und Überprüfungen durch Kooperationspartner und Aufsichtsbehörden sowie die damit verbundene Vor- und Nachbereitung.