Impressum Homepage, wo platziere ich es?
von Frederick Kubin | 27.07.2015 | Ressort: Tools
Wo muss Ihr Impressum zu finden sein
Alle Auskünfte über die Frage: Was muss ins Impressum?, müssen für den Besucher einfach zu erkennen, direkt und schnell erreichbar und zu jeder Zeit zugänglich sein. Es ist daher zu empfehlen, dass Sie die gesetzlich verpflichteten Angaben auf eine extra Seite Ihrer Website, welche schnell erkennbar ist, platzieren. Nach dem Urteil vor Gericht 2006 („2-Klick-Regelung“, BGH, Urt. V. 20.07.2006 – I ZR 228/03) genügt es, wenn der Nutzer durch das Verwenden von zwei nachfolgenden Links auf das Impressum mit den Pflichtangaben geführt wird.
Bitte beachten Sie zudem noch weitere mögliche Informationspflichten welche im Impressum zu finden sein müssen
Oben aufgeführt finden Sie die Pflichtangaben nach dem § 5 TMG (Telemediengesetz). Jedoch gibt es noch viele weitere spezifischere Gesetze und Bestimmungen, durch die Sie gegebenenfalls zu weiteren Angaben verpflichtet sind. Ein Beispiel dafür ist der Rundfunkstaatsvertrag (RstV): siehe Punkt 8. „Abwicklung oder Liquidation bei AG, KG a.A. und GmbH“, Abs. 3.
Folgen bei nicht Einhalten der gesetzlichen Vorschriften im Impressum
Bei Verstoß gegen das Telemediengesetz und andere gesetzliche Informationspflichten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten werden mit beachtliche Bußgeldern belegt. Dabei ist es unwesentlich, ob Sie fahrlässig oder mit Vorsatz handeln. Des Weiteren steht es der Konkurrenz und oder den Verbänden frei wettbewerbsrechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten, wie zum Beispiel mit Kosten verbundene Abmahnungen.