Externer Datenschutzbeauftragter
von Frederick Kubin | 15.07.2015 | Ressort: Institut
Wenn in einem Unternehmen mehr als neun Mitarbeiter beschäftigt werden, die mit der EDV und personenbezogenen Daten wie zum Beispiel Kunden oder Arbeiterdaten zu tun haben, dann benötigen Sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten. Der Externe Datenschutzbeauftragte muss datenschutzrechtliche Belange im Unternehmen sicherstellen. Er überwacht die zulässige Nutzung von Verarbeitung, Nutzung der Kundendaten und auch für den Arbeitnehmerschutz ist er verantwortlich.
Was sind die kosten eines externen Datenschutzbeauftragten?
Mit einem externen Datenschutzbeauftragten sparen Sie Geld, ein interner Datenschutzbeauftragter nimmt weitere Kosten für die Ausbildung und zahlreiche Schulungen in Anspruch. Für die Grundversorgung Ihres Unternehmens reicht es schon aus, sich von renomierten Stellen zertifizieren zu lassen.
Viele Großkonzerne aber auch mittelständische Unternehmen vertrauen auf die externe Lösung. Der Schwerpunkt für Datenschutzbeauftragte liegt in dem, dass das Gesetz eingehalten wird. Die meisten externen Datenschutzbeauftragte haben grundlegende Kompetenzen im Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz und anderen Sparten von dem IT-Recht.
Die Datenschutzbeauftragten richten sich nach Ihren Zielen. Das Unternehmen wird grundlegend beraten in Sachen Auftragsdatenverarbeitung, Arbeitnehmerdatenschutz etc. Der Datenschutzbeauftragte schult die Mitarbeiter in wichtigen Datenschutzangelegenheiten.
Vertrauen ist ein großer Punkt, auf den man in einem Unternehmen achten sollte. Vertrauen ist häufig abhängig mit der Diskretion im Datenschutz. Ein Unternehmen wird ganz individuell und persönlich beraten. Auf Wunsch wird ein Angebot angefertigt. Ein Unternehmen muss sich dann nicht mehr um die Datenschutzrechtliche Betreuung kümmern, dass macht alles der externe Datenschutzbeauftragte inklusive Projektleitung. Sie können sich komplett auf das Kerngeschäft konzentrieren und müssen sich nicht mehr mühsam mit Datenschutzangelegenheiten rumärgern.
Wann muss ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten brauch bzw. ab wann können Sie bei uns anfragen. Ein Datenschutzbeauftragter berät sie kostenfrei uns unverbindlich.
Anfrage: Datenschutzbeauftragter
Wenn Sie ein Angebot wünschen, müssen Sie Mitarbeiterzahl und die Zahl der zu betreuenden Gesellschaften unbedingt angeben. Umso umfangreicher die Informationen sind, desto präziser ist das Angebot.
Durch die weitere Digitalisierung ist Datenschutz keine Option mehr, sondern eine Pflicht. Im Bundesdatenschutzgesetz ist alles genau verankert und beschrieben. Ein externer Datenschutzbeauftragter erhöht das Vertrauen bei Dienstleistern, Kunden und Partnern. In den Datenschutz zu investieren ist auf jeden Fall sinnvoll und beugt Risiken vor. Der Datenschutzbeauftragte prüft zuerst alle Verfahren und analysiert sie dann.
Achtung: ein verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz gilt dies als Ordnungswidrigkeiten und es kann ein Bußgeld von 50.000 Euro angeordnet werden.