Die 5 wichtigsten Pflichtangaben im Impressum auf Webseiten
von Frederick Kubin | 08.06.2015 | Ressort: Tools
Die wichtigsten Pflichtangaben im Impressum. Erfahren Sie welche fünf Dinge Sie wirklich berücksichtigen sollten und auf was Sie in Deutschland aufpassen müssen. Wir empfehlen: auch private Webseiten sollten ein Impressum haben.
1. Der Geschäftsführer muss genannt werden
Der Geschäftsführer ist einer der wesentlichen Angaben die gemacht werden müssen. Viele vernachlässigen diesen Punkt und nennen zwar die Person die Geschäftsführer ist, jedoch wird dies nicht dazu geschrieben.
- FALSCH: Max Mustermann
- RICHTIG: Geschäftsführer: Max Mustermann
Doch Vorsicht bei Selbstständigen bzw. Einzelfirmen. Als Geschäftsführer darf sich nur derjenige bezeichnen, wenn er auch wirklich einer ist. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wäre dies beispielsweise der Fall. Bei z.B. Einzelunternehmen ist das anders. Dort können und sollten Sie Inhaber verwenden. Bei Aktiengesellschaften, Vorstand.
- EINZELUNTERNEHMEN: Inhaber: Max Mustermann
- AKTIENGESELLSCHAFT: Vorstand: Max Mustermann
2. Hinweise auf das Telemediengesetz
Der § 5 Telemediengesetz regelt die wesentlichen und wichtigsten Punkte. Der Hinweis auf diesen Paragraphen sollte unbedingt gesetzt werden. Somit macht man dem Besucher unmissverständlich klar, dass Sie Ihre Angaben im Impressum nach den aktuellen Gesetzesbestimmungen gemacht haben.
Falls Ihre Webseite schon etwas in die Jahre gekommen ist, haben Sie womöglich noch einen Hinweis auf das Teledienstgesetz. Der § 6 hatte dies geregelt. Doch Vorsicht! Das Teledienstegesetz ist zum 1.3.2007 außer Kraft getreten. Siehe nun Telemediengesetz.
3. Pflichtangabe Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.)
Mit die wichtigste Angabe ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz Ust-IdNr. genannt. In Deutschland beginnt sie mit den Buchstaben "DE" gefolgt von einer Zahlenfolge. In Österreich beginnt sie mit "UID".
Anders wie die Ust-IdNr. gibt es keine Pflichtangabe der Steuernummer. Wir empfehlen immer alle notwendigen Angaben zu machen, aber auch nur die angegeben werden müssen. Geben Sie nicht zuviel Informationen öffentlich preis.
4. Vollständige Anschrift inklusive Kontaktdaten
Die vollständige Firmenanschrift muss als erstes erfolgen. Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort. Sie dürfen keine Postfachadresse nennen. Es muss die Adresse angegeben werden von Ihrem Hauptgeschäftssitz, so wie es im Register eingetragen wurde.
Weiter müssen Sie mindestens zwei Kontaktmöglichkeiten zusätzlich zu der postalischen Kontaktaufnahme angeben. In aller Regel ist das die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse. Haben sie noch ein Fax ist es empfehlenswert auch diese noch mit anzugeben.
Dieser Punkt gehört zu den wichtigsten Pflichtangaben im Impressum und darf nicht vernachlässigt werden. Ein Besucher muss auf einer deutschen Webseite, bzw. auf einer Webseite die für den deutschen Markt ausgelegt ist, genau wissen, wer der Betreiber ist und was er mit dem Internetauftritt bezweckt.
5. Ganz wichtig: die Pflichtangaben zu den inhaltlich Verantwortlichen
Wer ist bei Ihnen verantwortlich für den Inhalt auf Ihrer Webseite? Wenn Sie ein Webmaster hierfür beauftragt haben der eigenständig Inhalte schreibt und veröffentlicht, so muss es nicht der Geschäftsführer sein der hierfür zur Verantwortung gezogen wird.
Hierfür muss dann auch eine Angabe im Impressum erfolgen. Name, Vorname sowie die komplette Anschrift. Haben Sie keinen Webmaster muss die Angabe trotzdem erfolgen. In diesem Falle dann mit den Angeben des Geschäftsführers.