Abmahnung wegen fehlendem Impressum
von Frederick Kubin | 01.06.2015 | Ressort: Tools
Wurden Sie auch abgemahnt, weil Ihr Impressum nicht den rechtlichen Auflagen entsprach? Viele Firmen sind betroffen, sie sind nicht die Einzigen. Wir zeigen Ihnen was sie tun können.
In den meisten fällen ist eine Abmahnung leider gerechtfertigt, da der Webseitenbetreiber sich nicht, nicht richtig oder nicht vollständig vor Beginn über die Rechtsvorschriften auf Internetseiten informiert hat. Für "Abmahnanwälte" ist es so ein leichtes Spiel dagegen vorzugehen. Es ist und wird zukünftig immer wichtiger sich gegen Rechtsverstöße abzusichern und nicht in die "Abmahnfalle" der Mitbewerber zu geraten. Aber Vorsicht, auch Verbraucherzentralen mahnen ab!
Ich habe eine Abmahnung erhalten, weil falsches Impressum, was kann ich dagegen tun?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was Sie im Falle einer Abmahnung tun können, die meisten entscheiden sich für den Impressum Generator, da dieser kostenlos ist und und Ihnen ein Impressum ausgibt, dass allen nötigen Rechtsanforderungen entspricht.
- Webseite vom Netzt nehmen (ist keine Lösung, aber im Augenblick ratsam)
- Impressum juristisch überprüfen lassen (meist sehr teuer, und auch nur zum jetzigen Zeitpunkt sicher)
- Im Telemediengesetz nachlesen (dies regelt die aktuellen Rechtvorschriften in Deutschland)
- Impressum Generator verwenden (kostenlos)
- Dauerhafte Rechtspflege (wir vermitteln Ihnen gerne einen Rechtsanwalt, fragen Sie uns – Kontakt)
Langfristiger Schutz vor Abmahnungen über Ihre Webseite
Bitte beachten Sie, dass Sie langfristig denken sollten. Regelmäßig gibt es Gesetzesänderungen bezüglich des Datenschutzes auf Internetseiten. In Deutschland haben wir mit die strengsten Auflagen weltweit zu erfüllen. Wir empfehlen deshalb Vorkehrungen zu treffen und sich diesbezüglich abzusichern.
Wieviel kostet eine Abmahnung?
Eine Webseite zu betreiben ohne die Rechtsvorschriften zu kennen kann sehr teuer werden. Haben sie kein Impressum, ein falsches oder ein fehlendes Impressum auf Ihrer Webseite dann begehen Sie laut Telemediengesetz eine Ordnungswidrigkeit und können Abgemahnt werden.
Es drohen Bußgelder bis zu bis zu 50.000,00 Euro. Heute reicht es einfach nicht mehr aus nur eine Webseite zu haben. Sie müssen sich auch darum kümmern. Nicht nur weil es sich positiv auf Ihre Außenwirkung auswirkt, sondern Besucher und Kunden eine aktuell gepflegte Seite vorzufinden.
Abmahnschutz, gibt es so etwas?
Kurz gesagt, ja das gibt es. Sie können sich zwar nicht vor Abmahnungen absichern, aber Sie können Ihre Webseite rechtssicher aufstellen und dauerhaft dafür sorgen dass Ihnen nichts passiert. Sie müssen zu jedem Zeitpunkt das aktuell geltende Recht (Telemediengesetz) einhalten, auch bei Gesetzesänderungen.
Wie das geht, erfahren Sie hier (wir empfehlen Ihnen gerne einen passenden Rechtsanwalt).