Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
von Frederick Kubin | 15.09.2015 | Ressort: Institut
Zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist ein Unternehmen verpflichtet, wenn mehr als neun Personen mit der Verarbeitung von Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese haben (vgl. § 4f Abs. 1 Satz 1 und 4 Bundesdatenschutzgesetz).